Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Deutschen Auswandererhauses,
betrieben durch Deutsches Auswandererhaus gemeinnützige GmbH
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten aus schließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Deutschen Auswandererhaus, betrieben durch Deutsches Auswandererhaus gemeinnützige GmbH - im Folgenden nur noch Deutsches Auswandererhaus genannt-, und dessen Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Geschäftsbeziehungen aktuellen Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Veranstaltungen, die gemeinsam vom Deutschen Auswandererhaus und von seiner Gastronomie welcome home GmbH durchgeführt werden.
2. Abweichende Bestimmungen, insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Deutschen Auswandererhaus ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
1. Der Veranstaltungsvertrag und der Dienstvertrag kommen jeweils durch schriftliche Auftragsbestätigung des Deutschen Auswandererhauses nach Buchungsanfrage des Kunden zustande. Mit der Buchungsanfrage sind der Grund und der Zweck der Veranstaltung aufzugeben.
2. Die auf der Webseite vom Deutschen Auswandererhaus dar gestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
4. Vertragspartner sind das Deutsche Auswandererhaus und der Kunde. Hat ein Dritter die Buchung für den Kunden erteilt, haftet der Dritte dem Deutschen Auswandererhaus gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Deutschen Auswandererhaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vor liegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
5. Das Deutsche Auswandererhaus kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften), auch zur Absicherung vor eventuellen Schäden verlangen.
6. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Flächen, Veranstaltungsräume und sonstigen Räume und/oder deren Nutzung zu anderen als der in der Auftragsbestätigung genannten Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Deutschen Auswandererhauses.
7. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Flächen und Räume, es sei denn, das Deutsche Auswandererhaus hat die Bereitstellung bestimmter Flächen und Räume schriftlich bestätigt.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Deutsche Auswandererhaus ist verpflichtet, die vom Kun den bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und zu er bringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die zugesagten und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Deutschen Auswandererhauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Deutschen Auswandererhauses gegenüber Dritten. Darüber hinaus haften der Kunde und der Besteller für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Leistungen, insbesondere Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
3. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Die Preise können vom Deutschen Auswandererhaus dann geändert werden, wenn
a) im Falle des Dienstvertrages der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Personenanzahl, der Leistung des Deutschen Auswandererhauses oder der Besuchsdauer des Kunden wünscht und das Museum dem zustimmt;
b) im Falle des Veranstaltungsvertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Größe und/oder Anzahl der gebuchten Flächen und Räume, der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer, der Leistung des Deutschen Auswandererhauses und/ oder der Veranstaltungsdauer des Kunden wünscht, und das Museum dem zu stimmt. Ist keine Veranstaltungsdauer vereinbart, kann das Deutsche Auswandererhaus für Veranstaltungen, die über 18.00 Uhr hinausgehen, zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Personal und Betriebskosten, berechnen.
5. Das Entgelt für gebuchte Leistungen und/oder Veranstaltungen muss vor Beginn an der Museumskasse entrichtet oder nach Rechnungsstellung des Deutschen Auswandererhauses innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug auf das angegebene Geschäftskonto überwiesen werden. Bei Zahlungsverzug ist das Deutsche Auswandererhaus berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basissatz zu berechnen. Dem Deutschen Auswandererhaus bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Deutsche Auswandererhaus eine Mahngebühr von€ 5,00 erheben.
6. Das Deutsche Auswandererhaus ist berechtigt, die während der Veranstaltung des Kunden im Deutschen Auswandererhaus aufgelaufenen Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Deutschen Auswandererhauses aufrechnen oder mindern.
IV, Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Deutschen Auswandererhauses
Gilt für: Eintritte, Führungen, Veranstaltungen und gastronomische Angebote
1. Der Kunde kann bis zum 7. Werktag vor dem vereinbarten Ter min und/oder Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Dienstvertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche vom Deutschen Auswandererhaus auszulösen. Der Rück tritt wird vom Deutschen Auswandererhaus ausdrücklich schriftlich anerkannt und bedarf einer Zustimmung des Deutschen Auswandererhaus in Textform.
2. Das kostenfreie Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Deutschen Auswandererhaus in Textform ausübt. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Deutschen Auswandererhaus. Die Beweislast obliegt dem Kunden.
3. Bei späteren Teil- und/oder Komplettstornierungen sowie bei Nichterscheinen erhebt das Deutsche Auswandererhaus eine Gebühr von 100% des entgangenen Umsatzes laut Buchung.
4. Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt das Deutsche Auswandererhaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Deutsche Auswandererhaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
V. Rücktritt des Deutschen Auswandererhauses
1. Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Deutsche Auswandererhaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Leistungen, Flächen und Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Deutschen Auswandererhauses die Buchung in angemessener Frist nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer II. Abs. 5 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten angemessenen Frist geleistet, so ist das Deutsche Auswandererhaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Deutsche Auswandererhaus berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Deutschen Auswandererhaus nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Dienstleistungen, Flächen/Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
c) das Deutsche Auswandererhaus begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Deutschen Auswandererhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Deutschen Auswandererhauses zuzurechnen ist;
d) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II. Abs. 6 vorliegt;
e) die Verpflichtung gemäß Ziffer VI. Abs. 3 nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt sind oder die Erfüllung dem Deutschen Auswandererhaus nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurden;
f) das Deutsche Auswandererhaus von Umständen Kenntnis er
langt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Deutschen Auswandererhauses nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Deutschen Auswandererhauses gefährdet scheinen;
g) der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstaatliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren ein geleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
h) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
4. Das Deutsche Auswandererhaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VI, Verpflichtungen/Haftung des Kunden
1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, persönliche Ge genstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsflächen bzw. im Deutschen Auswandererhaus. Das Deutsche Auswandererhaus übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Deutschen Auswandererhauses. Die gesetzliche Haftung nach§§ 701ff BGB bleibt davon unberührt.
2. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder ähnlichem so wie die Nutzung von Flächen im Museum außerhalb der angemieteten Flächen und Räumen, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Deutschen Auswandererhaus und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von dem Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Museum, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für benutzte Flächen, vom Kun den geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll oder ungebührliche Verschmutzungen können auf Kosten des Kun den vom Deutschen Auswandererhaus entsorgt werden.
3. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
4. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, zumindest wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
5. Der Kunde verpflichtet sich, das Deutsche Auswandererhaus unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss, darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Museums zu beinträchtigen. Zeitungsanzeigen, Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Deutschen Auswandererhaus aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Museums. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder verfolgt eine Veröffentlichung ohne solche Einwilligung, hat das Museum das Recht, die Veranstaltung abzusagen und Einzug der Veröffentlichung zu fordern. In diesem Falle gelten die Regelungen der IV. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
6. Der Kunde und der Besteller haften für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.
7. Das Deutsche Auswandererhaus behält sich vor, Kunden, die undemokratische, rassistische oder menschenverachtende Ge danken äußern oder Ausübungen tätigen, des Hauses zu verweisen.
VII. Haftung des Deutschen Auswandererhauses
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Deutschen Auswandererhauses auftreten, wird sich das Deutsche Auswandererhaus auf unverzügliche Beanstandung des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Deutschen Auswandererhaus anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Das Deutsche Auswandererhaus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Das Deutsche Auswandererhaus haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurück zuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Eingebrachte Sachen werden während der Öffnungszeiten des Museums ohne Haftungsanspruch unentgeltlich aufbewahrt. Wertgegenstände, z.B. Geld, EC- und Kreditkarten und Schmuck, dürfen nicht mit abgegeben werden. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
VIII, Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Ansprechpartner oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich er folgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz vom Deutschen Auswandererhaus.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Deutschen Auswandererhauses oder nach Wahl des Deutschen Auswandererhauses. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Deutschen Auswandererhauses. Das Deutsche Auswandererhaus ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichts stand des Kunden anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; im Besonderen des Landes Bremen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungsausnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand Oktober 2024