Kanadische Staatsbürgerschaftsurkunde für Hans Scheib, 1969
© Sammlung Deutsches Auswandererhaus, Schenkung Hans Scheib
Abenteuerlust und der Unwille zum deutschen Wehrdienst bewegen den Saarländer Hans Scheib im Sommer 1960 zur Auswanderung nach Kanada. Der Anfang dort ist nicht leicht für ihn, doch nach einigen Jahren etabliert er sich beruflich und gründet eine Familie. Neun Jahre nach seiner Ankunft, am 25. September 1969, erhält der Maurer die kanadische Staatsbürgerschaft.
Die kanadische Staatsbürgerschaft als eigener, von der britischen Staatsangehörigkeit getrennter Status, wird erst durch den Canadian Citizenship Act geschaffen, welcher 1947 in Kraft tritt. Einwander:innen können diese kanadische Staatsangehörigkeit beantragen, wenn sie fünf Jahre lang im Land gelebt haben, einen „guten Charakter“ aufweisen und über ausreichende Englisch- oder Französischkenntnisse verfügen.
Heute müssen Einwander:innen mindestens 18 Jahre alt sein, eine Niederlassungserlaubnis besitzen und mindestens drei der letzten fünf Jahre vor ihrer Antragstellung in Kanada gelebt haben, um die kanadische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Darüber hinaus müssen sie in Englisch oder Französisch kommunizieren können, und die Sprachkenntnisse durch einen Sprachtest oder einen Hochschulabschluss in Englisch oder Französisch nachweisen. Zudem müssen die Antragsteller:innen einen Einbürgerungstest bestehen, mit dem sie Landeskenntnisse sowie Kenntnisse über ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten nachweisen.